| 1 |
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Abschluss des Reisevertrages |
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| 1.1 |
Sie können Ihre Reise persönlich, telefonisch oder
schriftlich buchen. Mit Ihrer Buchung auf Grundlage des Prospektes bieten Sie uns den
Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. |
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| 1.2 |
Der Reisevertrag kommt mit der Annahme der Buchung durch uns
zustande. Über die Annahme, für die es keiner besonderen Form bedarf, informieren
wir sie durch Übersendung der Reisebestätigung / Rechnung, die auch Reiseleistungen
enthält, soweit sich diese Leistungen nicht aus dem Prospekt oder der Preisliste ergeben. |
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| 2 |
Leistungen, Mindestmietdauer, Kurzmietungen |
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| 2.1 |
Die Ferienwohnungen dürfen nur mit der in der Preisliste
genannten Personenhöchstzahl und wie von Ihnen gebucht und bezahlt belegt werden. Die
Reiseleistungen ersehen Sie aus dem Prospekt, der Preisliste bzw. der
Auftragsbestätigung. |
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| 2.2 |
Die Mindestmietdauer beträgt 7 Übernachtungen. |
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| 2.3 |
Kurzmietungen mit weniger als 7 Übernachtungen
sind grundsätzlich möglich, jedoch nur nach Absprache. Dabei behalten wir uns
vor, einen einmaligen Aufschlag von 40 EUR als Kurzmietungszuschlag zu
berechnen. |
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| 3 |
Rücktritt durch den Reisegast,
Ersatzperson, Verschiedenes |
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| 3.1 |
Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der gebuchten Reise
zurücktreten. Der Rücktritt muss schriftlich erklärt werden. Maßgebend
für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der Erklärung bei uns. |
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| 3.2 |
Treten Sie vom Reisevertrag zurück oder treten Sie die Reise
nicht an, können wir angemessenen Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und
unsere Aufwendungen verlangen. Bei der Berechnung des Ersatzes werden gewöhnlich ersparte
Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendung der Reiseleistung
berücksichtigt. |
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| 3.3 |
Unser Anspruch auf Ersatz beträgt:
bis 22 Tage vor dem vereinbarten Mietbeginn 40 EUR Stornogebühren.
vom 21. bis 7. Tag vor dem vereinbarten Mietbeginn 50 % vom Mietpreis.
ab 6. Tag vor dem vereinbarten Mietbeginn 75 % vom Mietpreis. |
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| 3.4 |
Bis zum Reisebeginn können Sie sich durch einen Dritten
ersetzen lassen. Der Ersatzteilnehmer tritt für Sie in die Rechte und Pflichten des
Reisevertrages ein. |
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| 3.5 |
Gerichtsstand ist für beide Vertragspartner Oldenburg in
Holstein. |
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| 3.6 |
Die Ungültigkeit eines Teiles dieser Bedingungen berührt die
Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. |